Was muss ich meiner Verwaltung über mich unbedingt mitteilen?

Die Änderung der Festnetz- oder Mobiltelefonnummer, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, sowie die Änderung der von Ihnen benannten Vertrauensperson, die im Notfall Ihren Wohnungsschlüssel bringen kann müssen Sie unverzüglich mitteilen. Ihr Nachname, bzw. Ihre Familiensituation hat sich geändert? Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie in der glücklichen Situation sind, geheiratet oder Zuwachs bekommen zu haben. Auch für Wohn-, Praxis- und Bürogemeinschaften gilt die Meldepflicht.Gewerbemieter finden in ihrem Mietvertrag weitere meldepflichtige Änderungstatbestände.

Bitte informieren Sie uns per Email oder über das Kontaktformular